Normen: § 12a Abs 1 NoVAG 1991
Der Bf verkaufte seinen PKW nachweislich nach Polen. Strittig war, wie der gemeine Wert für die NoVA-Vergütung zu ermitteln ist.
BFG, 31.03.2025, RV/5100492/2019
Normen: § 12a Abs 1 NoVAG 1991
Der Bf verkaufte seinen PKW nachweislich nach Polen. Strittig war, wie der gemeine Wert für die NoVA-Vergütung zu ermitteln ist.
BFG, 31.03.2025, RV/5100492/2019
