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Gemeiner Wert für die NoVA-Vergütung

BundesfinanzgerichtClemens EndfellnerAFS 2025, 103 Heft 3 v. 7.7.2025

Normen: § 12a Abs 1 NoVAG 1991

Der Bf verkaufte seinen PKW nachweislich nach Polen. Strittig war, wie der gemeine Wert für die NoVA-Vergütung zu ermitteln ist.

BFG, 31.03.2025, RV/5100492/2019

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