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Dauernder Standort eines PKW

BundesfinanzgerichtClemens EndfellnerAFS 2025, 101 Heft 3 v. 7.7.2025

Normen: § 1 Z 3 lit a NoVAG 1991, § 1 Abs 1 Z 3 KfzStG

Die Bf nutzt seit der Geburt ihres ersten Kindes dauerhaft den PKW mit deutschem Kennzeichen ihres in Deutschland wohnhaften Vaters, der auch fast alle Kosten trägt. Sie hat ihren Hauptwohnsitz in Österreich, der Nachweis des dauernden Standortes des Kfz in Deutschland misslingt. Damit sind die NoVA und die Kfz-Steuer zu entrichten.

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