Normen: § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987
Die Mutter erwirbt von einem Bauträger als Platzhalterin ihres minderjährigen Sohnes eine Wohnung. Dieser Kaufvertrag wird bei Erreichen der Volljährigkeit vereinbarungsgemäß rückabgewickelt und vom Bauträger mit dem Sohn zu gleichen Bedingungen neu abgeschlossen. Dies ist kein Anwendungsfall einer Refundierung von GrESt aufgrund einer Rückgängigmachung des Kaufvertrages.