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Ausgaben für Strom und Betriebskosten im Home Office als Werbungskosten?

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2023, 13 Heft 1 v. 16.2.2023

Normen: § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988, § 16 Abs 1 EStG 1988

Verfügt ein Steuerpflichtiger als Arbeitnehmer über ein jederzeit zugängliches Arbeitszimmer an der Arbeitsstätte, steht dies der Notwendigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers entgegen. Daran ändert auch die häufigere Nutzung des privaten Arbeitszimmers nichts.

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