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Indexierung der Familienbeihilfe

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2022, 181 Heft 5 v. 12.10.2022

Normen: § 8a FLAG 1967, § 13 FLAG 1967, § 33 Abs 3 FLAG 1967

Nach § 13 zweiter Satz FLAG 1967 hat ein Bescheid nur dann zu ergehen, wenn einem Antrag auf Familienbeilhilfe nicht oder nicht vollinhaltlich stattgegeben wird. Die Stattgabe eines Antrags auf Familienbeihilfe erfolgt durch deren Gewährung (Auszahlung).

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