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Kfz-Steuer bei Inlandsverwendung eines PKW mit ausländischem Kennzeichen

BundesfinanzgerichtClemens EndfellnerAFS 2022, 178 Heft 5 v. 12.10.2022

Normen: § 1 Abs 1 Z 2 KfzStG 1992, 82 Abs 8 KFG 1967

Der in Österreich ansässige Bf fährt einen PKW mit rumänischem Kennzeichen. Aufgrund der nicht gelungenen Widerlegung der inländischen Standortvermutung wird ihm die Kfz-Steuer vorgeschrieben.

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