vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Verspätungszuschlag bei Abgabe einer inhaltlich unrichtigen Abgabenerklärung

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2022, 183 Heft 5 v. 12.10.2022

Normen: § 135 BAO

Mit dem Verspätungszuschlag wird nur die Nichtabgabe der Steuererklärung, nicht jedoch die inhaltliche Unrichtigkeit der Erklärung geahndet (RS 1).

Revision nicht zulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!