Normen: § 2 Abs 8 EStG 1988, § 27 Abs 1 Z 2 EStG 1988
Ein österreichischer Anleger beteiligt sich als Kommanditist an einer deutschen Schifffahrtsgesellschaft GmbH & Co KG. Die Verlustzuweisung des Jahres 2011 will er gemäß § 2 Abs 8 EStG 1988 als negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfassen. Laut BFG liegen dagegen nicht verrechenbare Verluste aus Kapitalvermögen bzw einer stillen Gesellschaft vor.