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Kommanditgesellschaft versus stille Gesellschaft

BundesfinanzgerichtClemens EndfellnerAFS 2021, 55 Heft 2 v. 15.4.2021

Normen: § 2 Abs 8 EStG 1988, § 27 Abs 1 Z 2 EStG 1988

Ein österreichischer Anleger beteiligt sich als Kommanditist an einer deutschen Schifffahrtsgesellschaft GmbH & Co KG. Die Verlustzuweisung des Jahres 2011 will er gemäß § 2 Abs 8 EStG 1988 als negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfassen. Laut BFG liegen dagegen nicht verrechenbare Verluste aus Kapitalvermögen bzw einer stillen Gesellschaft vor.

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