Normen: § 83 BAO, § 84 BAO, § 260 Abs 1 lit a BAO, § 279 Abs 1 BAO, § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG 1988, § 30 Abs 2 Z 1 EStG 1988
Nach der Bestimmung des § 18 EStG 1988 ist ein Eigenheim ein Wohnhaus im Inland mit nicht mehr als zwei Wohnungen, wenn mindestens zwei Drittel der Gesamtnutzfläche des Gebäudes Wohnzwecken dienen.