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Beschwerde wegen Haftungsinanspruchnahme gemäß §§ 9 und 80 BAO

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2020, 219 Heft 6 v. 15.12.2020

Normen: § 9 Abs 1 BAO, § 80 Abs 1 BAO, § 238 Abs 1 BAO, § 238 Abs 2 BAO

Es ist Sache der Geschäftsführerin, die Gründe darzulegen, die sie an der Entrichtung der Abgaben gehindert haben.

BFG, 02.09.2020, RV/6100155/2020

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