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Vorgehensweise hinsichtlich der Berücksichtigung nicht getilgter Verbindlichkeiten bei einer Liquidation nach § 19 KStG 1988 (BMF-Info)11An dieser Stelle sei Elisabeth Dubrovich für die Entstehung dieses Artikels gedankt.

Steuer & ServiceHubert W. FuchsAFS 2018, 208 Heft 6 v. 1.12.2018

Normen: § 7 Abs 3 KStG 1988, § 8 Abs 4 Z 2 lit b vierter Teilstrich KStG 1988, § 9 KStG 1988, § 19 KStG 1988, § 206 BAO

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