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Verständigung gemäß § 281a BAO

Steuer & ServiceChristoph RitzAFS 2018, 202 Heft 6 v. 1.12.2018

Der Beitrag behandelt die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten der Verwaltungsgerichte, auf rechtswidrige Beschwerdevorlagen der Abgabenbehörde zu reagieren, diesbezügliche Rechtsprechung des VwGH und des BFG sowie die durch das Jahressteuergesetz 2018 eingeführte Verständigungspflicht nach § 281a BAO.

Normen: § 262 BAO, § 264 BAO, § 265 BAO, § 281a BAO, § 300 BAO

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