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Zinsersparnis 201911An dieser Stelle sei Elisabeth Dubrovich für die Entstehung dieses Artikels gedankt.

Steuer & ServiceHubert W. FuchsAFS 2018, 209 Heft 6 v. 1.12.2018

Normen: § 5 Abs 2 Sachbezugswerteverordnung

BMF, 24.10.2018, BMF-010222/0106-IV/7/2018

Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs 2 der Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung) beträgt für das Kalenderjahr 2019 0,5%.

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