Normen: § 260 Abs 1 BAO, § 264 Abs 4 BAO, § 2 BiBuG 2014
Nicht zulässig ist ein Vorlageantrag insbesondere dann, wenn er von einem hiezu nicht Legitimierten eingebracht wird (vgl VwGH 16.12.2010, 2009/16/0091). Ist eine Bilanzbuchhaltungs GmbH weder bevollmächtigt noch berechtigt zur Einbringung eines Vorlageantrages, ist dieser als unzulässig zurückzuweisen (Rechtssatz). Revision nicht zulässig.