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Hauptwohnsitzbefreiung gemäß § 30 Abs 2 Z 1 EStG 1988 im Fall eines „Mietkaufmodells“11An dieser Stelle sei Elisabeth Dubrovich für die Entstehung dieses Artikels gedankt.

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2018, 144 Heft 4 v. 1.8.2018

Normen: § 30 Abs 2 Z 1 EStG 1988, § 30 Abs 2 Z 1 lit b EStG 1988, § 30b EStG 1988

Auch im Fall eines „Mietkaufmodells“ muss die Hauptwohnsitzbefreiung zustehen, obwohl der Verkäufer erst kurz vor Verkauf Eigentümerstellung erlangte und davor die Wohnung lediglich als Mieter nutzte (Rechtssatz). Revision nicht zulässig.

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