Normen: § 30 Abs 2 Z 1 EStG 1988, § 30 Abs 2 Z 1 lit b EStG 1988, § 30b EStG 1988
Auch im Fall eines „Mietkaufmodells“ muss die Hauptwohnsitzbefreiung zustehen, obwohl der Verkäufer erst kurz vor Verkauf Eigentümerstellung erlangte und davor die Wohnung lediglich als Mieter nutzte (Rechtssatz). Revision nicht zulässig.