Benutzung der Postversandbox außerhalb der Öffnungszeiten setzt die postalische Behandlung des Schreibens erst am nächsten Öffnungstag in Gang11An dieser Stelle sei Elisabeth Dubrovich für die Entstehung dieses Artikels gedankt.
BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2018, 141 Heft 4 v. 1.8.2018