vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Benutzung der Postversandbox außerhalb der Öffnungszeiten setzt die postalische Behandlung des Schreibens erst am nächsten Öffnungstag in Gang11An dieser Stelle sei Elisabeth Dubrovich für die Entstehung dieses Artikels gedankt.

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2018, 141 Heft 4 v. 1.8.2018

Normen: § 108 Abs 4 BAO, § 245 Abs 1 BAO, § 260 Abs 1 lit b BAO

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!