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Schenkung eines Bargeldbetrages zum Ankauf einer Wohnung gegen Einräumung eines Fruchtgenussrechtes

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2015, 174 Heft 5 v. 1.11.2015

Normen: GebG 1957 § 15, GebG 1957 § 33 TP 9, BewG 1955 § 16

Erfolgt die Einräumung eines Fruchtgenussrechtes im Wege einer gemischten Schenkung, so bildet nur der entgeltliche Teil die Bemessungsgrundlage für die Gebühr.

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