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Aufhebung einer Festsetzung nach § 201 BAO wegen wesentlicher Verfahrensmängel

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2015, 178 Heft 5 v. 1.11.2015

Normen: BAO § 20, BAO § 150, BAO § 201, BAO § 202, BAO § 289 Abs 1, BAO § 303, EStG 1988 § 79 Abs 1

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