Normen: BAO § 9 Abs 1, BAO § 80 Abs 1, BAO § 224 Abs 1
Die Erlassung von Haftungsbescheiden ist eine Einhebungsmaßnahme. Sie setzt voraus, dass eine Abgabenschuld entstanden und noch nicht erloschen ist.
BFG, 02.06.2015, RV/1100391/2012
Normen: BAO § 9 Abs 1, BAO § 80 Abs 1, BAO § 224 Abs 1
Die Erlassung von Haftungsbescheiden ist eine Einhebungsmaßnahme. Sie setzt voraus, dass eine Abgabenschuld entstanden und noch nicht erloschen ist.
BFG, 02.06.2015, RV/1100391/2012