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Umfassende Amtshilfe im Bereich Steuern vom Einkommen – „Staatenliste“ ab 1.1.2015 (BMF-Info)

Steuer & ServiceHubert W. FuchsAFS 2014, 179 Heft 5 v. 1.8.2014

EStG 1988 § 2 Abs 8, EStG 1988 § 4a Abs 4, KStG 1988 § 9 Abs 2, RL 2011/16/EU , ABl Nr L 64 vom 11.3.2011 S 1.

Das österreichische Steuerrecht verlangt in einigen Fällen das Vorliegen einer „umfassenden“ Amtshilfe. Zur Klarstellung der Frage, gegenüber welchen Staaten oder Territorien Rechtsbeziehungen über eine „umfassende“ Amtshilfe bestehen, wurde vom BMF eine Staatenliste kundgemacht.

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