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BMF: Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2015

Steuer & ServiceHubert W. FuchsAFS 2014, 178 Heft 5 v. 1.8.2014

BMF, 23.09.2014, BMF-010222/0066-VI/7/2014

BMF, 23.09.2014, BMF-AV Nr 139/2014

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich per 1. Juli angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfsätze für das gesamte Kalenderjahr 2015 heranzuziehen.

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