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Klarstellung zur Kalamitätsnutzung (BMF-Info)

Steuer & ServiceHubert W. FuchsAFS 2014, 179 Heft 5 v. 1.8.2014

BMF, 01.09.2014, BMF-010203/0290-VI/6/2014

1988 § 37 Abs 6

Zu Kalamitätsnutzungen und dauerhaften Nutzungen trotz Schädlingsbefall wird klargestellt, dass eine bloße Häufung von Kalamitätsnutzungen über einen längeren Zeitraum nicht gegen die Anwendbarkeit der Begünstigung nach § 37 Abs 6 EStG 1988 spricht. Auch aus dem Umstand, dass gegen einen/ein über einen längeren bis langen Zeitraum eingetretenen Schädlingsbefall bzw eingetretenes Schadensereignis (zB Eichensterben) keine wirksamen Maßnahmen gefunden wurden, diesen/dieses zu beseitigen, kann nicht abgeleitet werden, dass sich der Steuerpflichtige mit diesem Umstand abgefunden

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