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Information zu der am 16. Juli 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Waffen (VB-0400)

BMF2026-0.576.50116.7.20262026

Durch eine Änderung des Waffengesetz 1996, bestehen nunmehr auch für Waffen der Kategorie C (VB-0400 Abschnitt 1.5.) Einfuhr- bzw. Durchfuhrbeschränkungen.

Die Voraussetzungen für die Einfuhr von Waffen der Kategorie C wurden mit jenen von Kategorie B Waffen weitgehend gleichgestellt. Waffen der Kategorie C dürfen daher nur eingeführt oder durchgeführt werden, wenn der Empfänger bzw. derjenige, der die Waffe oder die Munition befördert, hierfür eines der folgenden Dokumente vorweisen kann:

Die Arbeitsrichtlinie Waffen (VB-0400) wurde entsprechend aktualisiert.

Bundesministerium für Finanzen, 16. Juli 2026

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

WaffG, Waffengesetz 1996, BGBl. I Nr. 12/1997

Schlagworte:

Waffen, Verteidigungsgüter

Verweise:

VB-0400 Abschnitt 1.5.
VB-0400

Stichworte