vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Information zur Arbeitsrichtlinie Belarus (Weißrussland)-Embargo (AH-2073)

BMF2026-0.366.22828.4.20262026

Mit Verordnung (EU) 2026/513 des Rates vom 23. April 2026 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine wurden neue restriktive Maßnahmen gegenüber Belarus erlassen.

Die wesentlichsten Änderungen sind:

•Aufnahme neuer Güter, die zur militärischen und technologischen Stärkung von Belarus oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, indem die Liste um Güter ergänzt wird, die einerseits von Russland in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine verwendet wurden und andererseits zur Entwicklung oder Herstellung von militärischen Systemen von Belarus beitragen (wie Glaswaren für Laboratorien und bestimmte leistungsstarke Schmiermittel und Additive für Schmiermittel);

•Erweiterung der Liste der Güter, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten von Belarus beitragen könnten (wie zB Chemikalien, Kautschuk und Waren aus Weichkautschuk, Waren aus Stahl, Werkzeuge für die Metallerzeugung und Zugmaschinen);

•Erweiterung der Liste der Güter und Technologien, deren Durchfuhr durch das Hoheitsgebiet von Belarus verboten ist.

Diese Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Belarus (Weißrussland)-Embargo (AH-2073) berücksichtigt.

Bundesministerium für Finanzen, 28. April 2026

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 765/2006 , ABl. Nr. L 134 vom 20.05.2006 S. 1

Schlagworte:

restriktive Maßnahmen, Einfuhrbeschränkungen, Ausfuhrbeschränkungen

Verweise:

AH-2073

Stichworte