vorheriges Dokument
nächstes Dokument

11.14.2 Berechnung mittels Effektiv-Tarif

BMF2022-0.882.74219.12.2022

Rz 813b
Die Lohnsteuer kann auch direkt unter Anwendung des so genannten Effektiv-Tarifs (siehe Rz 1406) berechnet werden. Der anteilige Werbungskostenpauschbetrag (monatlich 11 Euro, täglich 0,376 Euro) ist in der Effektiv-Tabelle bereits berücksichtigt. Der Monatslohn ist mit dem Prozentsatz der entsprechenden Stufe zu multiplizieren und davon der entsprechende Abzugsbetrag abzuziehen. Die errechnete Lohnsteuer ist auf ganze Cent kaufmännisch auf- oder abzurunden.

Beispiel 1:

Monatslohn einer Angestellten mit zwei Kindern (Alleinerzieherabsetzbetrag) unter 18 Jahren, für die jeweils der halbe Familienbonus Plus beantragt wird, abzüglich Sozialversicherungsbeiträge: 2.100,37 Euro

Berechnung der Lohnsteuer:

Monatslohn 2022

2.100,37 Euro

Anwendung des Prozentsatzes laut Monatslohnsteuertabelle 2022

 

2.100,37 x 32,5% =

682,62

abzüglich Abzugsbetrag

- 374,41

abzüglich Familienbonus Plus (2 x 83,34 Euro)

- 166,68

abzüglich Verkehrsabsetzbetrag

- 33,33

abzüglich Alleinerzieherabsetzbetrag für 2 Kinder

- 55,75

Lohnsteuer monatlich (gerundet)

52,45 Euro

Beispiel 2 (tägliche Berechnung):

Tageslohn eines Arbeiters ohne Kinder abzüglich Sozialversicherungsbeiträge: 77,53 Euro

Berechnung der Lohnsteuer:

Tageslohn 2022

77,53 Euro

Anwendung des Prozentsatzes laut Tageslohnsteuertabelle 2022

 

77,53 x 32,5% =

25,197

abzüglich Abzugsbetrag

- 12,480

abzüglich Verkehrsabsetzbetrag

- 1,111

Lohnsteuer monatlich (gerundet)

11,61 Euro

Rz 813c
Für die Ermittlung der Monats- und Tageslohnsteuer ist es auch zulässig, von einem auf ganze Euro aufgerundeten zu versteuernden Monatsarbeitslohn bzw. von einem auf 10 Cent aufgerundeten Tagesarbeitslohn auszugehen und darauf eines der oben dargestellten Ermittlungsverfahren (zB anhand von Tabellen) anzuwenden.

Stichworte