Die Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutz (VB-0300) wurde im Hinblick auf
- die Verordnung (EU) 2016/2031 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen und die dazu ergangenen Delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte,
- die Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel (Verordnung über amtliche Kontrollen) und die dazu ergangenen Delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte,
- das Pflanzenschutzgesetz 2018 und
- die Pflanzenschutzverordnung 2019,
mit der ein harmonisierter Unionsrahmen für amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten entlang der gesamten Lebensmittelkette geschaffen wurde, neu gefasst.
Die zu diesen Änderungen zur zwischenzeitigen Information ergangenen Findok-BMF-Infos vom 13. Dezember 2019, GZ. BMF-010311/0093-III/11/2019, und vom 13. Februar 2020, GZ. 2020-0.102.223, werden aufgehoben.
Bundesministerium für Finanzen, 20. Dezember 2021
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 2016/2031 , ABl. Nr. L 317 vom 23.11.2016 S. 4 |
Schlagworte: | Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse, Schädlinge, Erde, Nährsubstrat, gebrauchte Maschinen, gebrauchte Fahrzeuge |
Verweise: | VB-0300 |