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3.1.3. Funktions- und Risikoanalyse

BMF2021-0.586.6167.10.2021

Rz 415
Der Abgabepflichtige ist im Rahmen der Verrechnungspreisdokumentation gehalten, für seine Geschäftsbeziehungen mit verbundenen Unternehmen auch eine Vergleichbarkeitsanalyse durchzuführen (zu den fünf Vergleichbarkeitsfaktoren siehe Rz 57 ff). Sie ist zentral für die Bestimmung verlässlicher Fremdvergleichswerte. Denn die Analyse dient einerseits dazu, die wirtschaftlich relevanten Merkmale des konzerninternen Geschäftsvorfalls und Aufgaben und Zuständigkeiten der daran beteiligten Unternehmen zu verstehen, und ermöglicht andererseits den Vergleich des konzerninternen Geschäftsvorfalls mit vergleichbaren Fremdgeschäftsvorfällen.

Rz 416
Der Funktions- und Risikoanalyse (auf Englisch "FAR analysis" - Analyse der "functions, assets, risks") kommt in diesem Zusammenhang maßgebliche Bedeutung zu. Dabei sind Informationen über die ausgeübten Funktionen, die wesentlichen eingesetzten Wirtschaftsgüter und die übernommenen Risiken sowie die Position des Unternehmens in der internationalen Konzernstruktur (Wertschöpfungskette) aufzuzeichnen und gegebenenfalls zu erläutern. Der Detailgrad der Funktions- und Risikoanalyse hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab. Je komplexer die Wertschöpfungskette im Konzern ist, desto detaillierter hat die Analyse auszufallen. Die folgenden Randzahlen enthalten Beispiele dafür, welche Funktionen, Wirtschaftsgüter und Risiken in den verschiedenen Unternehmensbereichen für die Analyse relevant sein können.

Rz 417
Produktionsbereich:

Rz 418
Vertriebsbereich:

Rz 419
Forschung und Entwicklung:

Rz 420
Einkauf:

Rz 421
Unternehmensverwaltung:

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