Beispiele:
Eine Novation liegt etwa dann vor, wenn eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung (Leihevertrag - nicht gebührenpflichtig) in eine entgeltliche Nutzungsüberlassung (Mietvertrag - gebührenpflichtig) umgewandelt wird.
Eine Vereinbarung, dass ein beurkundeter Mietvertrag ab einem bestimmten Zeitpunkt als Mietgegenstand anstatt des Geschäftslokals A das Geschäftslokal B zum Gegenstand hat, ist eine Novation, bei der der Hauptgegenstand geändert wird. Diese ist ein neuer gebührenpflichtiger Bestandvertrag.