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12.6. Entstehen der Gebührenschuld beim Wechsel

BMFBMF-010206/0094-IV/9/201812.2.2019

Rz 493
Das Gesetz knüpft den Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld beim Wechsel an verschiedene Tatbestände, die in der Eigenheit der wechselrechtlichen Vorgänge begründet sind, an:

Näheres siehe Rz 901 ff.

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