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10.9. Schriften in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten (§ 14 TP 10 GebG)

BMFBMF-010206/0094-IV/9/201812.2.2019

10.9.1. Gegenstand und Höhe der Gebühren

Rz 344

§ 14 TP 10 Abs. 1 GebG (Z)

 

1. Anmeldungen von Patenten, Gebrauchsmustern, Schutzzertifikaten oder Halbleiterschutzrechten, Schutzzertifikatsverlängerungen, Anträge auf Recherchen und Gutachten, Einsprüche oder Widersprüche, je Antrag

50 Euro

2. Anmeldungen oder Warenerweiterungen von Marken, je Antrag

30 Euro

3. Anmeldungen von Mustern, je Antrag

20 Euro

5. Anträge zur Einleitung von Verfahren vor der Nichtigkeitsabteilung, je Antrag

230 Euro

7. Anträge auf Änderung des Namens oder der Firma des Anmelders oder Rechtsinhabers, Anträge auf Änderung des Anmelders oder Rechtsinhabers, auf Eintragung oder Löschung einer Lizenz oder Lizenzübertragung, eines Pfandrechtes oder eines sonstigen, insbesondere dinglichen Rechtes, sowie Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, je Antrag

40 Euro

8. Anträge auf Eintragung einer Streitanmerkung, je Antrag

15 Euro

9. Anträge auf Veröffentlichung oder Berichtigung von Übersetzungen europäischer Patentschriften, je Antrag

30 Euro

10. Registerauszüge, je Auszug

23 Euro

11. Prioritätsbelege, je Beleg

75 Euro

10.9.2. Befreiungen

Rz 345

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