Höhe der Gebühr
Amtliche Ausfertigungen § 14 TP 2 Abs. 1 GebG (Z) | |
8. Erteilung einer bergrechtlichen Suchbewilligung oder Verlängerung von deren Geltungsdauer | 382,60 Euro vom ersten Bogen |
8. Erteilung einer bergrechtlichen Bewilligung zum Suchen und Erforschen nichtkohlenwasserstoffführender geologischer Strukturen | 382,60 Euro vom ersten Bogen |
9. a) Verleihung einer Bergwerksberechtigung für ein Grubenmaß oder eine Überschar | 95,60 Euro vom ersten Bogen |
9. a) Genehmigung der Übertragung einer Bergwerksberechtigung durch Rechtsgeschäft unter Lebenden | 95,60 Euro vom ersten Bogen |
9. b) Anerkennung eines bergrechtlichen Gewinnungsfeldes | 797 Euro vom ersten Bogen |
9. b) Erteilung einer bergrechtlichen Speicherbewilligung | 797 Euro vom ersten Bogen |
9. b) Genehmigung der Übertragung einer Speicherbewilligung durch Rechtsgeschäft unter Lebenden | 797 Euro vom ersten Bogen |