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10.2.1.5. Ausstellung eines Leichenpasses, Bewilligung zur Enterdigung

BMFBMF-010206/0094-IV/9/201812.2.2019

Rz 227
Wird die Bewilligung zur Überführung einer Leiche nicht in Form eines Leichenpasses, sondern auf andere Weise erteilt, so ist auch diese gebührenpflichtig.

Beispiel:

Leichenpassierschein, Überführungsbewilligung

Höhe der Gebühr

Rz 228

Amtliche Ausfertigungen § 14 TP 2 Abs. 1 GebG (Z)

6. Ausstellung eines Leichenpasses

83,60 Euro vom ersten Bogen
jeder weitere Bogen 13 Euro

7. Bewilligung zur Enterdigung einer Leiche

83,60 Euro vom ersten Bogen
jeder weitere Bogen 13 Euro

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