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10.2.1.3. Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft

BMFBMF-010206/0094-IV/9/201812.2.2019

Rz 222
Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ist im Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 - StbG geregelt.

Rz 223
Von der Gebühr für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft nach § 14 TP 2 GebG ist die Gebühr für den Staatsbürgerschaftsnachweis zu unterscheiden. Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bescheinigung, dass eine bestimmte Person die Staatsbürgerschaft besitzt und daher gemäß § 14 TP 14 GebG als Zeugnis gebührenpflichtig.

Höhe der Gebühr

Rz 224

Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft § 14 TP 2 Abs. 1 Z 3 GebG (lit.)

a) in den Fällen des § 10 StbG, soweit es sich nicht um solche des § 10 Abs. 4 StbG handelt

1115,30 Euro

b) in den Fällen der §§ 10 Abs. 4, 11a Abs. 2, 11b oder 12 Abs. 2 StbG

247,90 Euro

c) in den Fällen der §§ 12 Abs. 1 Z 3, 17 und 25 StbG

247,90 Euro

d) in anderen als in lit. a bis c genannten Fällen

867,40 Euro

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