Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ist im Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 - StbG geregelt.
Von der Gebühr für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft nach § 14 TP 2 GebG ist die Gebühr für den Staatsbürgerschaftsnachweis zu unterscheiden. Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bescheinigung, dass eine bestimmte Person die Staatsbürgerschaft besitzt und daher gemäß § 14 TP 14 GebG als Zeugnis gebührenpflichtig.
Höhe der Gebühr
Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft § 14 TP 2 Abs. 1 Z 3 GebG (lit.) |
a) in den Fällen des § 10 StbG, soweit es sich nicht um solche des § 10 Abs. 4 StbG handelt | 1115,30 Euro |
b) in den Fällen der §§ 10 Abs. 4, 11a Abs. 2, 11b oder 12 Abs. 2 StbG | 247,90 Euro |
c) in den Fällen der §§ 12 Abs. 1 Z 3, 17 und 25 StbG | 247,90 Euro |
d) in anderen als in lit. a bis c genannten Fällen | 867,40 Euro |