Selbständige Buchhalter fallen nicht unter diese Bestimmung.
Höhe der Gebühr
Amtliche Ausfertigungen § 14 TP 2 Abs. 1 GebG (Z) | |
2. Ernennung oder Zulassung oder Eintragung | 285,90 Euro vom ersten Bogen |
Selbständige Buchhalter fallen nicht unter diese Bestimmung.
Höhe der Gebühr
Amtliche Ausfertigungen § 14 TP 2 Abs. 1 GebG (Z) | |
2. Ernennung oder Zulassung oder Eintragung | 285,90 Euro vom ersten Bogen |