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10.2.1.2. Ausfertigungen für bestimmte freie Berufe

BMFBMF-010206/0094-IV/9/201812.2.2019

Rz 220
Gegenstand der Gebühr ist die jeweilige Ausfertigung über die Ernennung zum Notar oder Handelsmakler, über die Zulassung als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und auch über die Eintragung als Rechts- oder Patentanwalt.

Selbständige Buchhalter fallen nicht unter diese Bestimmung.

Höhe der Gebühr

Rz 221

Amtliche Ausfertigungen § 14 TP 2 Abs. 1 GebG (Z)

2. Ernennung oder Zulassung oder Eintragung

285,90 Euro vom ersten Bogen
jeder weitere Bogen 13 Euro

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