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8.4. Automationsunterstützte Eingaben, Beilagen und Erledigungen

BMFBMF-010206/0094-IV/9/201812.2.2019

Rz 161
Durch § 11 Abs. 2 GebG wurde der Begriff einer Schrift an die heutigen technischen Möglichkeiten angepasst. Damit ist auch eine automationsunterstützt oder in jeder anderen technisch möglichen Weise (zB mittels Fax oder E-Mail) eingebrachte Eingabe oder Beilage gebührenpflichtig. Weiters sind damit auch auf solchem Wege ergehende Erledigungen, amtliche Ausfertigungen, Protokolle und Zeugnisse gebührenpflichtig, wenn auf sie die Merkmale einer der in § 14 GebG enthaltenen Schriften zutreffen (siehe Rz 125 ff).

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