Zusatzinformationen | |
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Materie: | Organisation |
betroffene Normen: | WiEReG, Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, BGBl. I Nr. 136/2017 |
Schlagworte: | Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Prävention |
Verweise: | BMF 23.10.2020, 2020-0.681.009 |
2.7.10. Gemeinnützige Privatstiftungen
Bei gemeinnützigen Privatstiftungen ist ein Begünstigter typischerweise nicht individualisierbar und es liegt oftmals eine Begünstigung der Allgemeinheit vor. Diesfalls ist grundsätzlich der dem Stiftungszweck entsprechende Begünstigtenkreis an das Register zu melden und sofern Zuwendungen an bestimmte natürliche Personen erfolgen, sind diese als Einmalbegünstigte an das Register zu melden.
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Materie: | Organisation |
betroffene Normen: | WiEReG, Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, BGBl. I Nr. 136/2017 |
Schlagworte: | Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Prävention |
Verweise: | BMF 23.10.2020, 2020-0.681.009 |