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5.5.9.6 Charakter der Fünfzehntelabsetzung

BMFBMF-010203/0171-IV/6/20187.5.2018

Rz 1405
Ungeachtet der vorgesehenen Verteilung wird durch Instandsetzungsaufwendungen kein Wirtschaftsgut geschaffen. Es kommen weder ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag noch eine Übertragung stiller Reserven nach § 12 EStG 1988, noch eine Teilwertabschreibung ausständiger Fünfzehntelabsetzungen in Betracht.

5.5.9.7 Schicksal der offenen Fünfzehntelabsetzungen in besonderen Fällen

Rz 1406

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