Mietvertrag (siehe Rz 1206 ff) | |
Naheverhältnis rechtfertigt Prüfung, ob Mietvertrag durch eine Leistungsbeziehung oder familienhaft bestimmt ist | |
Fremdüblichkeit ist aus Sicht beider Vertragsteile zu beurteilen | |
Vertragsabschluss bedarf (zivilrechtlich) nicht der Schriftform | |
Bloße Meldung an die Abgabenbehörde nicht ausreichend | |
Erfordernis der Festlegung wesentlicher Vertragsbestandteile bei Nichtabschluss eines schriftlichen Vertrages | |
Unklare bzw. fehlende Vereinbarungen sprechen gegen eindeutigen, dem Fremdvergleich standhaltenden Vertrag | |
Fremdunüblichkeit eines mündlichen Vertrages bei Orientierung der Miethöhe an veränderlichen Nutzungsmöglichkeiten des Mieters | |
Fremdunüblichkeit eines mündlichen Vertrages, wenn darin keine Vereinbarung über eine Indexanpassung des Mietentgeltes getroffen wurde. | |
Fremdübliche Mietzinshöhe wird von Amortisation des eingesetzten Kapitals und angemessener Verzinsung bestimmt | VwGH 8.11.1988, 87/14/0197 |
Fremdunüblichkeit von durch Angehörige bezahlten Mietentgelten, wenn bei einer Fremdvermietung ca. das Zwei- bis Vierfache an Mieten erzielt werden könnte | |
Fremdunüblichkeit einer sich nach dem Geschäftsvolumen des Mieters richtenden Mietzinshöhe | |
Fremdunüblichkeit, bei fehlendem Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages und Übernahme von Zahlungsverpflichtungen des Vermieters (zB Abgabenforderungen, Versicherungen) an Stelle der Zahlung von Mietentgelten | |
Fremdunüblichkeit, wenn Mietzins für nahe Angehörige nur ca. 10% bzw. 20% der von einem fremden Mieter für Objekte im gleichen Haus bezahlten Miete ausmacht | |
Fremdunüblichkeit des jahrelangen Stundens eines Untermietzinses ohne Zinsen und Sicherheiten | VwGH 27.5.1987, 84/13/0221 |
Fremdunüblichkeit eines Mietvertrages zwischen GmbH und Gesellschafter-Geschäftsführer bei Nichtfestlegung der Zahlungsmodalitäten | |
Fremdunüblichkeit des Erlasses von Mietzinsen während der Dauer der Rückzahlung des für Mieterinvestitionen aufgenommenen Kredites | |
Fremdunüblichkeit von Mietentgelten zwischen GmbH und Gesellschafter-Geschäftsführer und Berichtigung auf angemessene Mietzinse | |
Bei überhöhten Mietzahlungen ist bei Anerkennung einer fremdüblichen Miete das Heranziehen von dem Steuerpflichtigen bekannten Basisdaten zulässig | |
Fremdunüblichkeit des jahrelangen Stundens des Untermietzinses ohne entsprechende Sicherheiten | VwGH 27.5.1987, 84/13/0221 |
Missbrauch gemäß § 22 BAO | |
Insichgeschäfte zwischen Einzelunternehmer und einer von diesem als Gesellschafter-Geschäftsführer beherrschten Kapitalgesellschaft ohne beachtliche außersteuerliche Gründe | |
Vermietung der gemeinsam benutzten ehelichen Wohnung in einem im Hälfteeigentum der Ehegatten stehendem Wohnhaus durch die Miteigentümergemeinschaft an einen Ehegatten | |
Zurverfügungstellung von Geldmitteln an den Ehegatten für Grundkauf durch Schenkung und langfristige Darlehen und Miete dieses Grundstückes für betriebliche Zwecke | VwGH 29.9.1981, 81/14/0003 |
Atypisch stille Beteiligung des Alleingesellschafters einer GmbH zwecks Verlustübernahme | |
Mitunternehmerschaft (siehe Rz 1181 ff) | |
Fremdüblichkeit von Gestaltungen zwischen nahen Angehörigen | |
Keine Publizität bei im Nachhinein mit der Steuererklärung bekannt gegebener Vereinbarung über eine von den §§ 1193 bzw. 1197 ABGB abweichende Einkunftsverteilung | VwGH 15.12.1987, 87/14/0163 |
Korrektur einer unangemessenen Gewinnaufteilung auf eine angemessene | |
Unklarer Vertragsinhalt bei im Widerspruch zu einem Gesellschaftsverhältnis stehenden Handlungen | VwGH 20.1.1988, 87/13/0022 |
Unklarer Vertragsinhalt bei wechselnder rechtlicher Qualifikation des Gesellschaftsverhältnisses | VwGH 13.6.1989, 86/14/0037 |
aus dem Rechenwerk nicht ableitbare Ermittlung des Gewinnanteiles | VwGH 13.6.1989, 86/14/0037 |
Fremdunüblichkeit, wenn Gewinnverteilung der alleinigen Entscheidung eines Gesellschafters vorbehalten ist | VwGH 22.9.1987, 85/14/0033 |
Mitunternehmer kann auch Strohmann sein | |
Begründen durch konkludentes Verhalten | |
Unüblicher Modus der Gewinnverteilung | VwGH 22.9.1987, 85/14/0033 |
Zu einem Gesellschaftsverhältnis in Widerspruch stehende Handlungen | VwGH 20.1.1988, 87/13/0022 |
Differierende rechtliche Einstufung eines Gesellschaftsverhältnisses | VwGH 13.6.1989, 86/14/0037 |
Keine Anerkennung einer auf den Beginn des Wirtschaftsjahres bezogene Änderung der Gewinnaufteilung | VwGH 7.6.1983, 82/14/0340 |