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3.1.1.5.8. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei inländischem Depot

BMFBMF-010200/0019-IV/1/201819.7.2018

3.1.1.5.8.1. Veräußerung von Anteilen an Meldefonds

Rz 242
Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Das inländische Kreditinstitut als inländische depotführende Stelle iSd § 95 Abs. 2 Z 2 lit. a EStG 1988 hat den Veräußerungsgewinn durch Gegenüberstellung des Veräußerungspreises (Rücknahmepreises) und der adaptierten und fortgeschriebenen Anschaffungskosten zu ermitteln und gemäß § 93 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 der Kapitalertragsteuer zu unterwerfen. Die Anschaffungskosten sind dabei von der depotführenden Stelle um die in den Jahresmeldungen und Ausschüttungsmeldungen veröffentlichten Beträge ("Korrektur Anschaffungskosten") zu erhöhen bzw. zu vermindern.

Rz 243
Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer durch die inländische depotführende Stelle sind die Gewinne aus der Veräußerung eines Fondsanteilscheines gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 abschließend besteuert; deren Aufnahme in die Einkommensteuerklärung braucht nicht zu erfolgen.

Beispiel thesaurierender Meldefonds

Anschaffung von 500 Anteilen des thesaurierenden inländischen Meldefonds "AT-XY-Invest-Direkt (T)" am 15.4.2012 über ein inländisches Kreditinstitut;

Anschaffungskosten: Euro 131,50 je Fondsanteil zzgl. 3,5 Euro Ausgabeaufschlag.

Fondsgeschäftsjahresende: 30.6.

Sämtliche Fondsanteile werden am 21.8.2014 um Euro 139,50 je Fondsanteil veräußert.

OeKB-Veröffentlichte Daten des Fonds (Daten bezogen auf einen Fondsanteil in Euro):

Ausschüttungsgleiche Erträge

Datum

Agl. ordentl. Ertrag

KESt-Betrag agl. E.

Im PV steuerpfl. Substanzgewinne

1.10.2012

8,0261

2,0100

0,0000

1.10.2013

7,7987

1,9500

0,0000

 

Korrekturbetrag AK (agl. Erträge)
für Privatanleger relevant

 

1.10.2012

7,7960

  

1.10.2013

7,6238

  

Ausschüttungen

KESt-Betrag der Ausschüttung

1.10.2012

2,0100

2,0100

 

1.10.2013

1,9500

1,9500

 
 

Korrekturbetrag AK (Ausschüttung)
für Privatanleger relevant

 

1.10.2012

2,0100

  

1.10.2013

1,9500

  

Ausschüttungsgleiche Erträge

Die ausschüttungsgleichen Erträge fließen mit der Auszahlung der Kapitalertragsteuer gemäß § 58 Abs. 2 InvFG 2011 aus dem Investmentfonds dem Fondsanteilinhaber zu und unterliegen dem Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 93 Abs. 2 Z 1 EStG 1988. Mit der Abfuhr der ausgezahlten Kapitalertragsteuer (am 1.10.2012 2,01 Euro und am 1.10.2013 1,95 Euro) durch das inländische Kreditinstitut an das zuständige Finanzamt sind die ausschüttungsgleichen Erträge gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 endbesteuert.

Ermittlung Veräußerungsgewinn/-verlust

Die Adaptierung der Anschaffungskosten der Investmentfondsanteile erfolgt durch das depotführende Kreditinstitut unter Verwendung der über die Meldestelle gemäß § 12 KMG (OeKB) veröffentlichten Besteuerungsdaten des Investmentfonds.

Die Auszahlung der Kapitalertragsteuer (die von der depotführenden Bank für den Anteilinhaber an ihr zuständiges Finanzamt abgeführt wird) stellt eine steuerfreie Ausschüttung aus dem Investmentfonds dar, insoweit sind die Anschaffungskosten des Fondsanteils zu mindern. Es ist daher in den obigen veröffentlichten steuerlichen Daten der Meldestelle gemäß § 12 KMG (OeKB) neben den ausschüttungsgleichen Erträgen und dem "Korrekturbetrag AK (ausschüttungsgleicher Ertrag)" auch die Auszahlung der Kapitalertragsteuer als Ausschüttung sowie ein entsprechender "Korrekturbetrag AK (Ausschüttung)" ausgewiesen.

 

1 Fondsanteil

gesamt

AK für 500 Fondsanteile (ohne Nebenkosten)

131,50

65.750,00

Erhöhung AK um Korrekturbetrag agl. Ertrag. 2012

7,7960

3.898,00

Minderung AK um Korrekturbetrag steuerfreie Ausschüttung 2012 (ausgezahlte KESt)

-2,0100

-1.005,00

Erhöhung AK um Korrekturbetrag agl. Ertrag. 2013

7,6238

3.811,90

Minderung AK um Korrekturbetrag steuerfreie Ausschüttung 2013 (ausgezahlte KESt)

-1,9500

-975,00

Adaptierte Anschaffungskosten

142,96

71.479,90

Veräußerungspreis

139,50

69.750,00

Realisierter Veräußerungsverlust im Jahr 2014

3,46

1.729,90

Der realisierte Veräußerungsverlust von 1.729.90 Euro ist vom depotführenden Kreditinstitut in den Verlustausgleich gemäß § 93 Abs. 6 EStG 1988 miteinzubeziehen.

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