Mit Durchführungsverordnung (EU) 2017/186 der Kommission wurden besondere Bedingungen für die Einfuhr von Sendungen aus bestimmten Drittländern in die Union aufgrund von mikrobieller Kontamination sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 669/2009 festgelegt. Auf Grund dieser neuen Verordnung wurde die Anlage 3 (Einbeziehung von Sesamsamen der Position 1207 40 90 aus Uganda in die Einfuhrkontrollpflicht) und die Anlage 6 (Einbeziehung von Sesamsamen der Position 1207 40 90 aus Indien in die Einfuhrkontrollpflicht) der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel geändert.
In der Anlage 4 der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel erfolgten Klarstellungen bei jenen Waren, die den Beschränkungen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 884/2014 unterliegen.
Ferner wurde die Anlage 8 der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel im Hinblick darauf, dass die Kommission bestimmte Waren, die mehr als 20 % Guarkernmehl enthalten, in die TARIC-Maßnahme gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/175 aufgenommen hat, geändert.
Schließlich wurde die Anlage 15 der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel im Hinblick auf eine Änderung der entsprechenden TARIC-Maßnahme angepasst. Diese Änderung betrifft einerseits die Liste der Waren, die dem Durchführungsbeschluss 2014/88/EU unterliegen. Andererseits hat die Kommission den Dokumentenartencode Y936 eingestellt und durch den Code Y066 ersetzt. Für die Codierung der in Anlage 15 der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel behandelten Beschränkungen in e-zoll stehen nunmehr folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung:
Dokumenten-artencode | Beschreibung | Hinweise |
7006 | Lebensmittel, die Betelblätter enthalten oder aus ihnen bestehen | Siehe VB-0200 Abschnitt 150.1. |
Y066 | Waren, die nicht aus Betelblättern bestehen, diese enthalten oder aus diesen gewonnen wurden | Codierung einer Nichterfassung von der Beschränkung (ex-Positionen) siehe VB-0200 Abschnitt 150.1. |
7019 | Ausnahme - Ware von VuB 0200 (Lebensmittel) nicht erfasst | Codierung von Ausnahmen siehe VB-0200 Abschnitt 150.4. |
Bundesministerium für Finanzen, 17. Februar 2017
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | LMSVG, Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, BGBl. I Nr. 13/2006 |
Schlagworte: | Lebensmittel, Futtermittel, Betelblätter, Sesamsamen, Guarkernmehl |
Verweise: | VB-0200 Anlage 3 |