Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht, Organisation, Zoll |
betroffene Normen: | KontRegG, Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, BGBl. I Nr. 116/2015 |
Schlagworte: | Bankenpaket, Kontenregister, Konteneinschau, Konto, Bank, Kreditinstitut, Bankgeheimnis, Rechtsschutzbeauftragter |
Verweise: | BWG, Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993 |
II. Abschnitt - Finanzstrafverfahren
Kontenregisterabfrage und Bankauskünfte (§ 99 Abs. 6 FinStrG)
10. Kontenregisterabfrage
10.1. Definition
Kontenregisterabfrage ist die Abfrage von Bankkonten- oder Depotnummern, für die eine bestimmte Person / ein Unternehmen verfügungsberechtigt oder zeichnungsberechtigt ist.
10.2. Standard
Anfragen aus dem Kontenregister sind nur zulässig, wenn diese zur Aufklärung eines Finanzvergehens zweckdienlich sind. Diese Voraussetzung gilt auch für Registerabfragen im Zuge von gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG angeordneten abgabenrechtlichen Prüfungen. Abfragen, die im Zusammenhang mit den finanzstrafrechtlichen Ermittlungen stehen, sind daher von der Finanzstrafbehörde zu veranlassen. Abfragen, die nicht zur Aufklärung der gegenständlichen Finanzstraftat dienen, sind nach den für die Abgabenbehörden maßgeblichen Vorschriften vorzunehmen. Im Zweifel entscheidet der Leiter der Strafsachenstelle bzw. der Zollfahndung. Als Grund für die Registerabfrage ist im drop-down Menü "Finanzstrafverfahren" auszuwählen.
Jede Abfrage ist unter Angabe des Grundes und Beifügung des Ergebnisses aktenkundig zu machen. Es wird darauf hingewiesen, dass über alle Abfragen ein elektronisches Protokoll geführt wird.
Als Suchbegriff für eine Registerabfrage ist nur entweder der Name einer natürlichen oder juristischen Person (Personengemeinschaft) oder die Konto(Depot-)nummer zulässig.
Für Abfragen im Zusammenhang mit der Vollstreckung von Geld- oder Wertersatzstrafen sowie von Kosten ist sinngemäß nach Abschnitt 5. des Organisationserlasses zum Kontenregister- und Konteneinschaugesetz vorzugehen.
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Materie: | Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht, Organisation, Zoll |
betroffene Normen: | KontRegG, Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, BGBl. I Nr. 116/2015 |
Schlagworte: | Bankenpaket, Kontenregister, Konteneinschau, Konto, Bank, Kreditinstitut, Bankgeheimnis, Rechtsschutzbeauftragter |
Verweise: | BWG, Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993 |