1. In der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320) wurden folgende neue Sperrkundmachungen berücksichtigt (VB-0320 Abschnitt 5.1.):
- Durchführungsbeschluss (EU) 2015/205 , mit der die Entscheidung 2006/415/EG mit Maßnahmen zum Schutz gegen die hoch pathogene Aviäre Influenza des Subtyps H5N1 bei Geflügel in Bulgarien geändert wurde (Details siehe Info des BMF vom 27. Juli 2015, BMF-010311/0046-IV/8/2015);
- Durchführungsbeschluss (EU) 2015/892 mit Maßnahmen betreffend die Schutzimpfung gegen die niedrig pathogene Aviäre Influenza in einem Stockentenhaltungsbetrieb in Portugal und über bestimmte Verbringungsbeschränkungen für dieses Geflügel und seine Erzeugnisse (Details siehe Info des BMF vom 27. Juli 2015, BMF-010311/0049-IV/8/2015).
- Ferner wurde Slowenien von der Liste jener Staaten gestrichen für die die Beschränkungen betreffend die Blauzungenkrankheit ("Bluetongue") gelten (Details siehe Info des BMF vom 16. September 2014, BMF-010311/0039-IV/8/2014).
2. In der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320) wurde überdies klargestellt, dass die Zuständigkeit der Grenztierärzte nur bei Einfuhren aus Drittsaaten besteht. Im innergemeinschaftlichen Verkehr ist die Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt) zuständig. Dies betrifft die Klärung von Zweifelsfragen zu den Veterinärvorschriften, die besonderen Beschränkungen (Sperrkundmachungen) beim innergemeinschaftlichen Verbringen sowie die Beschlagnahme lebender Tiere.
In diesem Zusammenhang ist aber darauf hinzuweisen, dass Einfuhren aus Andorra, den Färöer Inseln, Gibraltar, Grönland (nur bei Heimtieren), Island (nur bei Heimtieren), Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und der Vatikanstadt in veterinärrechtlicher Hinsicht als innergemeinschaftlicher Verkehr gelten (siehe VB-0320 Abschnitt 1.2.10.). In diesen Fällen ist daher die Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt) zuständig.
Dies wurde in der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320 Abschnitt 1.2.12., VB-0320 Abschnitt 5.1. und VB-0320 Abschnitt 6.2.) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 29. Juli 2015
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | TSG, Tierseuchengesetz, RGBl. Nr. 177/1909 |
Schlagworte: | Tierseuchenrecht, Tiere, Sperrkundmachung |
Verweise: | VB-0320 |