Die Kommission hat die im Bereich des Artenschutzes zu verwendenden Dokumentenartencodes harmonisiert und nunmehr Codes für alle Artenschutzdokumente und -bescheinigungen vorgesehen.
Bei der Einfuhr stehen für die Codierung der Beschränkungen in e-zoll ab dem 15. März 2013 folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung:
Dokumenten-artencode (BESCH_ART_CODE) | Beschreibung (KURZ_BESCHR) | Hinweise |
C638 | CITES Einfuhrgenehmigung | siehe VB-0330 Abschnitt 4.1. , VB-0330 Abschnitt 4.4. und VB-0330 Abschnitt 5.2.1. ; dieser Code bestand bereits und wurde nicht geändert |
C639 | CITES Einfuhrmeldung | siehe VB-0330 Abschnitt 4.1. , VB-0330 Abschnitt 4.9. und VB-0330 Abschnitt 5.2.1. ; dieser Code bestand bereits und wurde nicht geändert |
C402 | durch ein Drittland ausgestellte CITES Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung | siehe VB-0330 Abschnitt 4.1. und VB-0330 Abschnitt 4.8. ; dieser Code ersetzt den bisherigen Code C400 |
C403 | CITES-Bescheinigungen für Wanderausstellungen | siehe VB-0330 Abschnitt 4.1. , VB-0330 Abschnitt 4.5. und VB-0330 Abschnitt 5.2.3. ; dieser Code ersetzt den bisherigen Code 7323 |
C404 | CITES-Reisebescheinigungen | siehe VB-0330 Abschnitt 4.1. , VB-0330 Abschnitt 4.6. und VB-0330 Abschnitt 5.2.3. ; dieser Code ersetzt den bisherigen Code 7324 |
C635 | CITES Etikett | Codierung von Ausnahmen gemäß siehe VB-0330 Abschnitt 6.3. ; dieser Code bestand bereits und wurde nicht geändert |
Y932 | Waren, die gemäß Artikel 7 (3) der Verordnung des Rates Nr. 338/97 einer Ausnahmeregelung hinsichtlich der CITES-Kontrollen unterliegen | Codierung von Ausnahmen gemäß VB-0330 Abschnitt 6.2.1. ; dieser Code darf nicht gemeinsam mit den Codes C401, C403, C404, C635, C638, C639 oder Y900 verwendet werden; dieser Code ersetzt den bisherigen Code 7339 |
Y900 | Die angemeldeten Waren fallen nicht unter das Washingtoner Übereinkommen (CITES) | Codierung einer Nichterfassung von der Beschränkung (ex-Positionen) siehe VB-0330 Abschnitt 2.1. ; dieser Code darf nicht gemeinsam mit den Codes C401, C403, C404, C635, C638, C639 oder Y932 verwendet werden; dieser Code bestand bereits und wurde nicht geändert |
Bei der Ausfuhr stehen für die Codierung der Beschränkungen in e-zoll ab dem 15. März 2013 folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung:
Dokumenten-artencode (BESCH_ART_CODE) | Beschreibung (KURZ_BESCHR) | Hinweise |
C401 | durch ein EU-Land ausgestellte CITES Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung | siehe VB-0330 Abschnitt 4.2. , VB-0330 Abschnitt 4.4. und VB-0330 Abschnitt 5.2.2. ; dieser Code ersetzt den bisherigen Code 7322 |
C403 | CITES-Bescheinigungen für Wanderausstellungen | siehe VB-0330 Abschnitt 4.2. , VB-0330 Abschnitt 4.5. und VB-0330 Abschnitt 5.2.3. ; dieser Code ersetzt den bisherigen Code 7323 |
C404 | CITES-Reisebescheinigungen | siehe VB-0330 Abschnitt 4.2. , VB-0330 Abschnitt 4.6. und VB-0330 Abschnitt 5.2.3. ; dieser Code ersetzt den bisherigen Code 7324 |
N851 | Pflanzengesundheitszeugnis | siehe VB-0330 Abschnitt 4.7. ; dieser Code bestand bereits und wurde nicht geändert |
C635 | CITES Etikett | Codierung von Ausnahmen gemäß VB-0330 Abschnitt 6.3. ; dieser Code bestand bereits und wurde nicht geändert |
Y932 | Waren, die gemäß Artikel 7 (3) der Verordnung des Rates Nr. 338/97 einer Ausnahmeregelung hinsichtlich der CITES-Kontrollen unterliegen | Codierung von Ausnahmen gemäß VB-0330 Abschnitt 6.2.2. ; dieser Code darf nicht gemeinsam mit den Codes C401, C403, C404, C635, C638, C639 oder Y900 verwendet werden ; dieser Code ersetzt den bisherigen Code 7339 |
Y900 | Die angemeldeten Waren fallen nicht unter das Washingtoner Übereinkommen (CITES) | Codierung einer Nichterfassung von der Beschränkung (ex-Positionen) siehe VB-0330 Abschnitt 2.1. ; dieser Code darf nicht gemeinsam mit den Codes C401, C403, C404, C635, C638, C639 oder Y932 verwendet werden ; dieser Code bestand bereits und wurde nicht geändert |
Die Kommission hat ferner die im TARIC enthaltenen Hinweise auf die Beschränkungen überarbeitet und zahlreiche neue Positionen aufgenommen, die in Bezug auf den Artenschutz von den Zollämtern besonders zu überwachen sind. Das betrifft insbesondere folgenden Kapitel bzw. KN-Codes:
- Kapitel 3
- Kapitel 30 (3001, 3002 und 3004)
- Kapitel 33 (3301 und 3304)
- Kapitel 42 (4202 und 4206)
- Kapitel 44 (4408, 4409, 4412, 4417 und 4418)
- Kapitel 51 (5102 bis 5113)
- Kapitel 55 (5509, 5515 und 5516)
- Kapitel 55 (5602)
- Kapitel 57 (5701 bis 5705)
- Kapitel 58 (5801 und 5805)
- Kapitel 60 (6001 bis 6006)
- Kapitel 61
- Kapitel 62
- Kapitel 63
- Kapitel 64
- Kapitel 65 (6501, 6504 und 6505)
- Kapitel 67 (6702, 6703 und 6704)
- Kapitel 71 (7101, 7113, 7114, 7116 und 7117)
- Kapitel 82 (8211 bis 8215)
- Kapitel 91 (9101 bis 9105)
- Kapitel 92 (9202, 9206 und 9208)
- Kapitel 93 (9303)
- Kapitel 94 (9401)
- Kapitel 96 (9603, 9608, 9611, 9613 und 9616)
- Kapitel 97 (9703 bis 9706).
Die in Bezug auf den Artenschutz von den Zollämtern besonders zu überwachenden Waren sind in der VB-0330 Anlage 14 enthalten und im Zolltarif mit der Maßnahme "VB-0330: Artenschutz" (VuB-Code "0330") gekennzeichnet. Diese Hinweise erfassen aber trotz der Ausweitung nicht alle den Beschränkungen unterliegenden Gegenstände, sodass die Beschränkungen auch bei Warennummern zu beachten sind, bei denen derartige Hinweise nicht aufscheinen!
Ferner wurde die Liste der Sachverständigen aktualisiert (siehe VB-0330 Anlage 2) und berücksichtigt, dass die Malediven und Libanon (mit Wirkung vom 26. Mai 2013) dem CITES-Übereinkommen beigetreten sind (siehe VB-0330 Anlage 4).
Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Artenschutz (VB-0330) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 13. März 2013
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 338/97 , ABl. Nr. L 61 vom 03.03.1997 S. 1 |
Schlagworte: | Artenschutz, CITES, WA, Washingtoner Artenschutzübereinkommen |
Verweise: | VB-0330 |