vorheriges Dokument
nächstes Dokument

13.7.3 Fehlende Erträge (indirekte verdeckte Ausschüttung)

BMFBMF-010216/0009-VI/6/201313.3.2013

13.7.3.1 Allgemeines

Rz 663
Fehlende Betriebseinnahmen einer Körperschaft auf Grund einer verdeckten Ausschüttung an einen oder mehrere Anteilsinhaber bzw. diesen nahe stehende Personen sind im Wesentlichen auf folgende Umstände zurückzuführen:

13.7.3.2 Behandlung bei der Körperschaft

Rz 664
Die fehlenden Betriebseinnahmen sind auf Grund der in Rz 663 dargestellten Vorgänge in jenem Wirtschaftsjahr bzw. bei Dauerschuldverhältnissen in jenen Wirtschaftsjahren zuzurechnen, in denen sie bei sachgerechter fremdüblicher Abwicklung der Vereinbarung anzusetzen gewesen wären. Je nach Art der Gewinnermittlung sind dabei folgende Zeitpunkte maßgebend:

13.7.3.3 Behandlung beim Anteilsinhaber

Rz 665
Siehe Rz 653 bis 656.

Stichworte