Mit Durchführungsverordnung (EU) Nr. 294/2012 der Kommission wurde der Anhang I Verordnung (EG) Nr. 669/2009 neu gefasst.
Demzufolge besteht ab dem vom 7. April 2012 keine Einfuhrkontrolle für
- Palmöl, rot (KN-Code: ex 1511 10 90) mit Ursprung in allen Drittländern.
Für nachstehend angeführte Waren ergeben sich Änderungen betreffend die Kontrollpflicht aus bestimmten Ursprungsländern. Diese Waren unterliegen nur dann der Einfuhrkontrolle, wenn sie aus folgenden Ursprungsländern stammen:
- Früchte der Gattung Capsicum, ausgenommen Capsicum annuum, getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert (KN-Code: ex 0904 21 90) mit Ursprungsland Peru;
- Chillis und Chillierzeugnisse aus Früchten der Gattung Capsicum annuum, getrocknet, gemahlen oder sonst zerkleinert (KN-Code: ex 0904 22) mit Ursprungsland Indien und Peru;
- Kurkuma (KN-Code: ex 0910 30) mit Ursprungsland Indien und
- Curry, in jeglicher Form (KN-Code: 0910 91 05) mit Ursprungsland Indien.
Die Anlage 3 der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Anlage 3) wurde bereits entsprechend berichtigt.
Mit Durchführungsverordnung (EU) Nr. 274/2012 wird die Verordnung (EG) Nr. 1152/2009, mit der Sondervorschriften für die Einfuhr bestimmter Lebensmittel aus bestimmten Drittländern wegen des Risikos einer Aflatoxin-Kontamination erlassen wurden, mit Wirkung vom 17. April 2012 geändert.
Auf Grund dieser Änderung ist nunmehr auch für die Einfuhr von Mandeln mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika eine Genusstauglichkeitsbescheinigung einschließlich einer amtlichen Probenahme und Analyse sowie eine Einfuhrkontrolle durch den grenztierärztlichen Dienst erforderlich. Übergangsregelungen für Sendungen, die die Vereinigten Staaten vor dem 17. April 2012 verlassen haben, sind vorgesehen.
Die Anlage 4 der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Anlage 4) wurde bereits entsprechend geändert.
Bundesministerium für Finanzen, 5. April 2012
Zusatzinformationen | |
---|---|
Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | LMSVG, Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, BGBl. I Nr. 13/2006 |
Schlagworte: | Lebensmittel, Futtermittel |
Verweise: | VB-0200 Anlage 3 |