In die Arbeitsrichtlinie Katzen- und Hundefelle (VB-0334) wurden Hinweise über die Kennzeichnung der Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen im Zolltarif und eine Übersicht über die für die Codierung dieser Beschränkungen in e-zoll zur Verfügung stehenden Dokumentenartencodes aufgenommen (VB-0334 Abschnitt 2.3.).
Bei dieser Gelegenheit wurde zwecks einfacherer Zitierung des "Bundesgesetzes über Produkte, deren Ein- und Ausfuhr sowie Inverkehrbringen aus Tierschutzgründen verboten ist", die Kurzform "Bundesgesetz Tierproduktverbot" bzw. "BG Tierproduktverbot" berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 5. September 2011
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | Produkte, deren Ein- und Ausfuhr sowie Inverkehrbringen aus Tierschutzgründen verboten ist, BGBl. I Nr. 19/2010 |
Schlagworte: | Katzenfelle, Hundefelle, Dokumentenartencodes |
Verweise: | VB-0334 |