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Information zu der am 5. September 2011 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Katzen- und Hundefelle (VB-0334)

BMFBMF-010311/0097-IV/8/20115.9.20112011

In die Arbeitsrichtlinie Katzen- und Hundefelle (VB-0334) wurden Hinweise über die Kennzeichnung der Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen im Zolltarif und eine Übersicht über die für die Codierung dieser Beschränkungen in e-zoll zur Verfügung stehenden Dokumentenartencodes aufgenommen (VB-0334 Abschnitt 2.3.).

Bei dieser Gelegenheit wurde zwecks einfacherer Zitierung des "Bundesgesetzes über Produkte, deren Ein- und Ausfuhr sowie Inverkehrbringen aus Tierschutzgründen verboten ist", die Kurzform "Bundesgesetz Tierproduktverbot" bzw. "BG Tierproduktverbot" berücksichtigt.

Bundesministerium für Finanzen, 5. September 2011

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

Produkte, deren Ein- und Ausfuhr sowie Inverkehrbringen aus Tierschutzgründen verboten ist, BGBl. I Nr. 19/2010

Schlagworte:

Katzenfelle, Hundefelle, Dokumentenartencodes

Verweise:

VB-0334

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