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40.9.3 Ausgeschlossene Leistungen

BMFBMF-010222/0121-VI/7/201120.7.2011

Rz 1346
Bei Pensionszusatzversicherungen sind Rückkauf und die Erbringung von Kapitalleistungen im Todesfall absolut ausgeschlossen. Auch die Kapitalabfindung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Barwert übersteigt nicht den Betrag im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 1 Pensionskassengesetz Werte siehe Rz 1109

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