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Änderung des § 1 Z 2 NoVAG 1991 durch das Abgabenänderungsgesetz 2010 (AbgÄG 2010), BGBl. I Nr. 34/2010; Erweiterung der NoVA-Tatbestände um den innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1 Z 2 NoVAG 1991 mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2010

BMFBMF-010220/0097-IV/9/201030.6.20102010Änderung des § 1 Z 2 NoVAG 1991 durch das Abgabenänderungsgesetz 2010 (AbgÄG 2010), BGBl. I Nr. 34/2010; Erweiterung der NoVA-Tatbestände um den innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1 Z 2 NoVAG 1991 mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2010

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 1 Z 2 NoVAG 1991, Normverbrauchsabgabegesetz, BGBl. Nr. 695/1991

Schlagworte:

innergemeinschaftlicher Erwerb, NoVA-Tatbestand

1. Allgemeines

Analog zum Tatbestand des § 1 Z 1 NoVAG 1991, der in Anlehnung zur Umsatzbesteuerung die Lieferung eines bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeuges, ausgenommen die Lieferung an einen anderen Unternehmer zur gewerblichen Weiterveräußerung, zum Gegenstand hat, wird mit dem Abgabenänderungsgesetz 2010 ein zweiter Tatbestand in Anlehnung zur Umsatzsteuer eingeführt: Der innergemeinschaftliche Erwerb. Sachverhalte, die ab 1. Juli 2010 unter diesen (neuen) Tatbestand fallen, unterlagen bislang gemäß § 1 Z 3 NoVAG 1991 anlässlich der erstmaligen Zulassung der Normverbrauchsabgabe. Der neue NoVA-Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs wurde mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2010 in § 1 Z 2 NoVAG 1991 eingefügt (Anmerkung: Der ursprünglich in § 1 Z 2 NoVAG 1991 normierte NoVA-Tatbestand der gewerblichen Vermietung wurde durch das Budgetbegleitgesetz 2007 (BudBG 2007), BGBl. I Nr. 24/2007, aufgehoben - Entfall der gewerblichen Vermietung als NoVA-Tatbestand ab 1.7.2007). Wird ein Fahrzeug von einem befugten Fahrzeughändler zur Weiterveräußerung erworben, dann ist nicht der innergemeinschaftliche Erwerb, sondern erst die (Weiter-)Lieferung an den Nichtfahrzeughändler normverbrauchsabgabepflichtig.

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 1 Z 2 NoVAG 1991, Normverbrauchsabgabegesetz, BGBl. Nr. 695/1991

Schlagworte:

innergemeinschaftlicher Erwerb, NoVA-Tatbestand

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