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Gastspiel eines amerikanischen Orchesters

BMFBMF-010221/2853-IV/4/201021.10.20102010

EAS 3183

Schließt ein inländischer Konzertveranstalter mit der Trägerorganisation (Körperschaft) eines amerikanischen Orchesters einen Vertrag über ein inländisches Gastspiel dieses Orchesters, dann trifft den inländischen Veranstalter nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 die Verpflichtung zur Vornahme eines 20-prozentigen Steuerabzuges von der an das Orchester (= an die Trägerorganisation des Orchesters) gezahlten Vergütung. Allerdings steht Artikel 7 des DBA-USA einer Besteuerung der Trägerorganisation entgegen, wenn dokumentiert ist, dass mangels Gewinnbeteiligung der Orchestermitglieder kein Anwendungsfall des Artikels 17 Abs. 2 des Abkommens gegeben ist.

Eine abzugsfreie Auszahlung der Vergütung setzt indessen voraus, dass die sich hierfür aus der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, ergebenden Voraussetzungen erfüllt sind. Gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 der DBA-EVO ist eine Entlastung an der Quelle unzulässig, wenn Vergütungen aus einer Tätigkeit im Sinne des § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 nicht an den Erbringer der dort genannten Tätigkeiten (nicht an die Orchesterkünstler), sondern an Dritte (an die Trägerorganisation des Orchesters) gezahlt werden und keine Belege über Name und Anschrift des Erbringers der Tätigkeit (der Orchesterkünstler) und keine "Angaben über die Höhe der an ihn fließenden Vergütungen" vorliegen.

Diese Regelung gilt nicht nur für Tätigkeiten freiberuflicher Künstler, sondern für jegliche "Tätigkeit im Sinne des § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988"; denn dies ist eine Formulierung wie sie in § 70 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 für die unselbständigen Künstler gewählt worden ist und betrifft daher auch die unselbständig tätigen Orchesterkünstler. Das Verlangen nach Angaben über die Höhe der an die einzelnen Künstler fließenden Vergütungen ist bei einem amerikanischen Orchester vor allem deshalb von Bedeutung, weil daraus ein Rückschluss gezogen werden kann, ob möglicherweise ein Fall des Überschreitens der Jahres-Freigrenze von $ 20.000 gegeben ist, wodurch die Künstlergagen der österreichischen Besteuerung unterliegen. Allerdings könnte dies in einem solchen Fall nicht zum Gegenstand einer Haftungsinanspruchnahme des Veranstalters führen, weil dieser nicht der Arbeitgeber der beim amerikanischen Orchesterträgerverein angestellten Musiker ist (siehe auch Z 40 AÖF Nr. 127/2006). Wird von amerikanischen Orchestermitgliedern die Freigrenze von $ 20.000 zu Unrecht in Anspruch genommen, könnte dies zum Gegenstand einer Vollstreckungsamtshilfe nach Art. 25 Abs. 7 DBA-USA gemacht werden.

Das Verlangen der VO nach "Angaben über die Höhe der an ihn fließenden Vergütungen" wird im gegebenen Zusammenhang so zu verstehen sein, dass damit die Höhe der für eine Besteuerung in Österreich in Frage kommenden Vergütungen angesprochen wird. Das sind daher nach dem Verständigungsprotokoll zu Art. 17 des DBA-USA im Fall einer laufenden Entlohnung der Orchestermitglieder die anteilig auf den Zeitraum der physischen Anwesenheit in Österreich entfallenden Bezugsteile, zu denen allerdings auch noch pauschale Zuzahlungen für den Orchesterauftritt in Österreich hinzutreten.

Wird dem inländischen Veranstalter eine dementsprechende listenmäßige Aufstellung übermittelt und werden alle Orchesterkünstler als Dienstnehmer (und nicht als selbständig Tätige) von dem Orchester beschäftigt, kann auf der Grundlage des ordnungsgemäß ausgefüllten und mit einer Ansässigkeitsbescheinigung versehenen Vordruckes ZS-QU2 die DBA-Steuerentlastung an der Quelle vorgenommen werden.

Bundesministerium für Finanzen, 21. Oktober 2010

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Art. 7 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Art. 17 Abs. 2 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
§ 5 Abs. 1 Z 3 DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005
§ 70 Abs. 2 Z 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Art. 25 Abs. 7 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Anlage 2 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998

Schlagworte:

Orchestergastspiel, Quellenentlastung, Vergütungen an Trägerorganisation, Vergütungen an Künstler, ZS-QU2

Verweise:

BMF 10.03.2006, BMF-010221/0101-IV/4/2006, AÖF Nr. 127/2006

Stichworte